Verkehrsrecht


Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir für Sie schnell und zuverlässig die Schadensabwicklung und nehmen Ihnen damit die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Von großer Bedeutung dürfte hierbei sein, dass die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung auch zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist. Sind Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, so stellen die Kosten einen Sachfolgeschaden dar und sind gleichfalls zu erstatten. Die Schadensregulierung umfasst insbesondere folgende Punkte:


  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld bei einem Personenschaden (HWS-Schleudertrauma etc.)
  • Kaskoschadensbearbeitung
  • Reparaturschaden
  • Restwert
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagen
  • Wiederbeschaffungswert
  • Totalschaden
  • Gutachterkosten