Erbrecht

 
Bei allen erbrechtlichen Fragestellungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Herkenrath beratend zur Seite. Um die persönlichen Wünsche und Interessen bei der erbrechtlichen Gestaltung richtig umzusetzen, lohnt es sich immer, frühzeitig den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. So können die Weichen für die Vermögensnachfolge im Todesfall durch ein Testament oder einen Erbvertrag rechtzeitig gestellt werden. In aller Regel lassen sich mit einer klaren Regelung schon im Vorwege familiäre Streitigkeiten um den Nachlass vermeiden. Durch eine kluge erbrechtliche Gestaltung können außerdem steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll genutzt werden, damit der Nachlass möglichst vollständig erhalten bleibt. Zu den Schwerpunkten der erbrechtlichen Beratung gehören:


  • Entwurf eines Testaments oder Erbvertrags
  • Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
  • Ausgestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Erb- und Pflichtteilsansprüche
  • Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben (Erbauseinandersetzung)
  • Testamentsvollstreckung