Gesellschaftsrecht


Herr Rechtsanwalt Herkenrath berät Sie gern im Bereich des Gesellschaftsrechts. Hierbei spielt die Beratung bei der Wahl der jeweils passenden Gesellschaftsform eine ebenso zentrale Rolle wie der maßgeschneiderte Entwurf eines Gesellschaftsvertrages. Zur gesellschaftsrechtlichen Beratung gehören ebenso die rechtliche Unterstützung im laufenden Geschäft sowie die Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen und Begleitung von Gesellschafterversammlungen.
Im Mittelpunkt unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung stehen:


  • Wahl der passenden Rechtsform für ein Unternehmen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Lösung von Konflikten zwischen Mitgesellschaftern
  • Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung

Neben diesen klassischen gesellschaftsrechtlichen Feldern berät Rechtsanwalt Herkenrath Sie auch in vereins- und verbandsrechtlichen Fragestellungen.